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15.12.2010: Unfallverhütungsvorschrift der Vereine

Kippsicherung bei versetzbaren Fußballtoren

Viele Fußballvereine nutzen während des Trainings oder des Wettkampfbetriebes versetzbare Fußballtore. Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen mit nicht gesicherten mobilen Toren gekommen ist, weist der Geschäftsbereich Sport heute in einem Schreiben die Bocholter Vereine auf die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften hin.

Die Tore sind während des Gebrauchs mit Kontergewichten gegen das Kippen zu sichern. Dabei ist das erforderliche Kontergewicht abhängig vom Hersteller des Tores und vom gewählten Modell. Auskunft zu den jeweils benötigten Sicherheitsmaßnahmen geben die Herstellerfirmen.
Weiterhin müssen alle versetzbaren Tore generell mit einem Aufkleber mit Hinweisen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch versehen werden. Der Geschäftsbereich Sport stellt den Vereinen die Aufkleber zur Verfügung.

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